Wie es dazu kam, und warum - ein RückblickDie Reformen unseres Gesundheitswesens bergen gezielt große Gefahren für die historisch gewachsene ambulante fachärztliche Versorgung. Diese politisch gewollte Stoßrichtung begann im Jahre 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) und nimmt aktuell mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) konkrete Formen an.
So sind nun die Krankenkassen verpflichtet, eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten, wobei die Kassenärztlichen Vereinigungen nur im seltensten Ausnahmefall Vertragspartner werden dürfen. Der Zugang zum Facharzt ist den teilnehmenden Versicherten dann nur noch auf Überweisung durch den Primärarzt möglich. Darüber hinaus ist den Krankenkassen das Recht eingeräumt, beispielsweise mit Fachärzten, Einzelverträge mit eingeschränktem Leistungsspektrum abzuschließen.
Allein diese Reformelemente sind also durchaus geeignet, eine qualifizierte urologische Patientenversorgung zu gefährden. Aus diesen Gründen wurde geprüft, ob unter derartigen gesetzlichen Vorgaben der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. seine vorgegebenen Satzungsziele, nämlich die Wahrnehmung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder, weiterhin in vollem Umfang gewährleisten und für die Krankenkassen Kompetenzpartner zum Abschluss von Kollektivverträgen für Gruppen seiner Mitglieder werden kann. Eine Strukturanalyse ergab, dass dies nur äußerst eingeschränkt möglich wäre, da der Berufsverband als "Idealverein" im Sinne des BGB und letztlich als "Lobbyistenverband" von zeitgleicher personaler Bindung und Gleichberechtigung aller Mitglieder geprägt ist. Zur Abwehr unabsehbarer Folgen einer stringenten Gesetzgebung und damit zum Schutz seiner Mitglieder musste für den Berufsverband ein substituierendes Element gefunden werden, das diese neuen Aufgaben rechtskonform übernehmen kann.
Als sinnvolle Alternative bot sich die Gründung einer URO-Genossenschaft an.
Die Mitgliederversammlung unseres Berufsverbandes am 20. September 2002 beauftragte sein Präsidium, diese Entscheidung vorbeugend umzusetzen und die Gründung einer Genossenschaft vorzubereiten. Dieser Beschluss wurde durchgeführt und im Sommer 2003 die vorgesehene Satzung mit Erläuterung an etwa 3.800 Urologinnen und Urologen versendet. Am 26. September 2003 bewilligte die Mitgliederversammlung des Berufsverbandes (etwa 450 Teilnehmer) bei 5 Gegenstimmen die Genossenschaftssatzung und beauftragte das Berufsverbandspräsidium, die Gründung der URO-Genossenschaft "BUND DER UROLOGEN e.G." durchzuführen. Die Gründung erfolgte dann am 3. Oktober 2003 in Düsseldorf. Der "BUND DER UROLOGEN e.G." ist also ein echtes "Wunschkind" der Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V.
Der Eintrag in das Genossenschaftsregister erfolgte als Pflichtmitglied des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e.V., Köln, durch das Amtsgericht Düsseldorf mit der Register-Nummer GnR 484 am 16. August 2004. |