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Startseite   Häufige Fragen   Genossenschaft   Was ist das?

Genossenschaft - was ist das überhaupt?

Die eingetragene Genossenschaft (e.G.) ist ein wirtschaftlicher Verein und somit eine juristische Person, die zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft anzusiedeln ist.

Welche Idee steckt dahinter?

Der grundlegende Unterschied zum eingetragenen Verein (e.V.) besteht darin, dass die Genossenschaft ihre Mitglieder wirtschaftlich fördern darf. Dies ist ihr eigentlicher Zweck.

Eine Genossenschaft muss aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen. Sie verabschiedet eine Satzung, die beim zuständigen Genossenschaftsregister eingetragen wird, und ist Mitglied in einem Prüfungsverband. Die Haftung bei Insolvenz kann laut Satzung entweder auf das Kapital der Genossenschaft beschränkt oder durch Nachschusspflichten der Mitglieder geregelt sein.

Drei Organe sind für die Genossenschaft zwingend: der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Mitgliederzahl ist variabel. Mit der Beitrittserklärung wird der Satzung zugestimmt und ein Geschäftsanteil erworben. Alle Mitglieder (Genossen) sind gleichberechtigt und haben gleiches Stimmrecht. Das Genossenschaftsrecht bildet die privatrechtliche Grundlage der eingetragenen Genossenschaft.

Das moderne Genossenschaftsrecht entstand im Zuge der Genossenschaftsbewegung Ende des 19. Jahrhunderts. Während die ersten Genossenschaften im Mittelalter noch den Charakter von Gemeinschaften besaßen, entwickelten sich mit den aufkommenden wirtschaftlichen und sozialen Machtungleichgewichten infolge der Industrialisierung eher zweckrational orientierte Zusammenschlüsse auf theoretischer Grundlage. Diese neuzeitlichen Genossenschaften hatten nun klare wirtschaftspolitische Zielsetzungen. Sie boten zugleich einen Lösungsansatz für die aufkommenden sozialen Probleme innerhalb des effizienten Wettbewerbswesens im frühen Kapitalismus. Als kleine Einzelbetriebe mit geringen Investitionsmitteln ihre Konkurrenzfähigkeit verloren, förderten die Genossenschaften organisatorische Selbsthilfe durch Bündelung von Finanzierung, Einkauf, Herstellung und Absatz.

Die ersten unternehmerischen Zusammenschlüsse dieser Art waren Produktions- und Konsumgenossenschaften. Als Vater der Genossenschaften gilt Hermann Schulze-Delitzsch, der 1849 die Schuhmachergenossenschaft in Delitzsch gründete. Friedrich-Wilhelm Raiffeisen initiierte etwa zeitgleich die für Landwirte gedachte Spar- und Darlehenskassen sowie landwirtschaftliche Genossenschaften. Während des Nationalsozialismus wurden die Genossenschaften in Deutschland gleichgeschaltet und bedeutungslos. Erst unter dem neoliberalen Einfluss der Gegenwart geraten die genossenschaftlichen Grundgedanken erneut in den Blickpunkt des Interesses: der Grundsatz der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sowie der Grundsatz der Identität von Mitglied und Kunde.



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