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Muss ich ein Eintrittsgeld bezahlen?

Ja. Bei der Aufnahme ist ein in die Kapitalrücklage fließendes Eintrittsgeld (Aufnahmegebühr) zu zahlen, über dessen Höhe und Verwendung Vorstand und Aufsichtsrat nach gemeinsamer Beratung beschließen. Das Eintrittsgeld soll nicht mehr als 15% des Wertes eines Geschäftsanteils betragen. Der Mitgliederversammlung verbleibt das Recht, die Eintrittsgelder zur Deckung von Bilanzverlusten zu verwenden.



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