Wie viele Geschäftsanteile muss ein Mitglied erwerben?Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil wird auf EUR 250,00 festgesetzt.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Anteil zu übernehmen.
Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen.
Über den Pflichtanteil hinaus können die Mitglieder weitere Anteile übernehmen, wenn die vorhergehenden Anteile bis auf den zuletzt neu übernommenen voll eingezahlt sind und der Vorstand die Übernahme zugelassen hat. Auf diese weiteren (freiwilligen) Anteile müssen mindestens 10% sofort eingezahlt werden. Die Einzahlung der restlichen 90% muss bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres vollzogen werden.
Solange ein Geschäftsanteil nicht voll eingezahlt ist, ist die Dividende dem Geschäftsguthaben zuzuschreiben.
Die Höchstzahl der Geschäftsanteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist auf zwanzig begrenzt. |