SitemapKontaktImpressum
 
 

 
Startseite
Genossenschaft
Sommerforum Sylt
Histoscanning
BAG
Teil-BAG
Einkaufspartner
Häufige Fragen
Genossenschaft
Mitgliederbereich
Netzkonferenz
Newsboard
Presse
Bund-Akademie
Konzept Praxis-TV
Veranstaltungen
Versorgungsforschung Urologie
Ihre Werbung


Neues Mitglied
Login
Passwort    
Passwort vergessen



APOGEPHA-Logo


Takeda Pharma - Leben mit Qualität

Startseite   Häufige Fragen   Genossenschaft   Anzahl Geschäftsanteile

Wie viele Geschäftsanteile muss ein Mitglied erwerben?

Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil wird auf EUR 250,00 festgesetzt.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Anteil zu übernehmen.

Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen.

Über den Pflichtanteil hinaus können die Mitglieder weitere Anteile übernehmen, wenn die vorhergehenden Anteile bis auf den zuletzt neu übernommenen voll eingezahlt sind und der Vorstand die Übernahme zugelassen hat. Auf diese weiteren (freiwilligen) Anteile müssen mindestens 10% sofort eingezahlt werden. Die Einzahlung der restlichen 90% muss bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres vollzogen werden.

Solange ein Geschäftsanteil nicht voll eingezahlt ist, ist die Dividende dem Geschäftsguthaben zuzuschreiben.

Die Höchstzahl der Geschäftsanteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist auf zwanzig begrenzt.



 Seite drucken
 Seite empfehlen

Wie bewerten Sie diese Seite?
sehr gut    123456   schlecht



GlaxoSmithKline Deutschland